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BayObLG, 21.08.2003 - 2Z BR 122/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249 § 255 § 812
Schadensersatzanspruch gegen Verwalter bei unberechtigter Bezahlung einer fremden Rechnung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Außerordentliche Kündigung eines Verwaltervertrags; Verletzung von Verwalterpflichten; Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigterklärung; Auferlegung der Gerichtskosten im Rechtsbeschwerdeverfahren
Verfahrensgang
- AG Nürnberg - 1 UR II 400/00
- LG Nürnberg-Fürth - 14 T 7200/02
- BayObLG, 21.08.2003 - 2Z BR 122/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.02.1982 - IVa ZR 284/80
Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung durch einen Steuerberater - Bewertung …
Auszug aus BayObLG, 21.08.2003 - 2Z BR 122/03
Entgegen der Auffassung des Landgerichts kann aber ein Schaden grundsätzlich nicht deshalb verneint werden, weil möglicherweise ein anderweitiger Anspruch gegen einen Dritten besteht, durch dessen Realisierung der vom Schädiger schuldhaft verursachte Vermögensverlust ausgeglichen werden könnte (BGH NJW 1982, 1806). - BayObLG, 09.03.2000 - 2Z BR 11/00
Kostenentscheidung bei verspäteter Erklärung der Erledigung der Hauptsache im …
Auszug aus BayObLG, 21.08.2003 - 2Z BR 122/03
Eines Rückgriffs auf § 91a ZPO bedarf es nicht, wenn es auch bei der nach billigem Ermessen zu treffenden Entscheidung einen maßgeblichen Umstand bildet, welcher Beteiligte voraussichtlich unterlegen wäre oder zur Einleitung des gerichtlichen Verfahrens Anlass gegeben hat (vgl. BayObLG ZWE 2000, 582). - BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 2 Z 41/87
Auszug aus BayObLG, 21.08.2003 - 2Z BR 122/03
Ob die Ansprüche wirklich bestehen, braucht hier nicht geprüft zu werden; es genügt, dass sie möglicherweise bestehen (BayObLG NJW-RR 1987, 1368 f.;… Palandt/Heinrichs BGB 62. Aufl. Vorbem. vor § 249 Rn. 19).